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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen sind von der deutschen Allianz der Designer verfasst worden.

Aufträge an mich werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Grafik-Design-Leistungen zwischen dem Designer und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
1.2 Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn der Designer in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltslos ausführt.
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn der Designerausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.4 Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Designer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

2. Urheberrecht/Nutzungsrecht
2.1 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvorraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen dem Designer insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.
2.2 Die Entwürfe des Designers dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen ist unzulässig.
2.3 Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Designer.
2.4 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
2.5 Der Designer hat das Recht auf den Veröffentlichungen als Urheber genannt zu werden.
2.6 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

3. Angebot/Vergütung
3.1 Die in den Angeboten genannten Preise gelten nur als Richtwerte und unter dem Vorbehalt, daß die zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
3.2 Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Designleistungen SDSt/ AGD, sofern keine anderen Vereinbahrungen getroffen werden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3.3 Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist der Designer berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.
3.4 Umarbeitung und Änderung von Reinzeichnungen, Autorenkorrekturen, Drucküberwachung etc. werden je nach Aufwand gesondert berechnet.
3.5 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.
3.6 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag getätigt werden und abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4. Fälligkeit der Vergütung
4.1 Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung nach Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
4.3 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftag über längere Zeit oder erfordert vom Designer hohe finanzielle Vorleistung, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten und 1/3 nach Ablieferung.
4.4 Bei Zahlungsverzug kann der Designer Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basissatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2 Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an der Designer zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
5.3 Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

6. Digitale Daten
6.1 Der Designer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
6.2 Hat der Designer dem Auftraggeber Computerdaten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden.

7. Korrektur/Produktionsüberwachung
7.1 Die Produktionsüberwachung durch der Designer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Designer berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Es haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.2 Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber dem Designer 5-15 einwandfreie Belege unentgeldlich.
Der Designer ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

8. Gewährleistung
8.1 Der Designer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlasssene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
8.2 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

9. Haftung
9.1 Der Designer haftet, sofern nicht anders geregelt, gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet es nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
9.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt der Designer gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit der Designer kein Auswahlverschulden trifft. Der Designer tritt in solchen Fällen lediglich als Vermittler auf.
9.3 Sofern der Designer selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt es hiermit sämtliche dem Designer zustehende Gewährleistungs-, Schadensersatz und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme des Designers zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
9.4 Der Auftraggeber stellt der Designer von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Designer stellen, wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
9.5 Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
9.6 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung des Designers.
9.7 Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet der Designer nicht.

10. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
10.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Designer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
10.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann es auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugschadens bleibt davon unberührt.
10.3 Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber der Designer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

11. Schlußbestimmung
11.1 Sofern sich aus der Auftagsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz des Designers.
11.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.